Nutzungsbedingungen für Betreiber:innen

Mai 2024
Eine Zusammenfassung der letzten Änderungen sind unter folgendem Link abrufbar.

1. Allgemeines | Geltungsbereich

1.1 Diese luca Nutzungsbedingungen für Betreiber:innen („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der culture4life GmbH, Mörikestraße 67, D-70199 Stuttgart („luca“) und Nutzer:innen von luca, die Unternehmer:innen und keine Verbraucher:innen sind („Betreiber:innen“) und denen luca Zugang zu ihrer als Software as a Service angebotenen Software luca Locations App („luca Locations App“), einschließlich aller dazugehörigen Websites, Plattformen, Dienste, Anwendungen und Funktionen (insgesamt „Dienste“) gewährt. Die Dienste dienen dabei insbesondere der Digitalisierung der Prozesse der Betreiber:innen und der effizienten Interaktion der Betreiber:innen mit ihren Kund:innen („Kund:innen“).

1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für jedes Bestelldokument bzw. für jeden Bestellvorgang, der online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt wird und in dem auf diese Bedingungen verwiesen wird. Jede Bestellung bezieht diese Nutzungsbedingungen mit ein und stellt einen separaten Vertrag hinsichtlich der nach dieser Bestellung zu erbringenden Dienste dar („Nutzungsvertrag“).

1.3 Durch einen Nutzungsvertrag kommt keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine sonstige Gesellschaft oder Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertreterverhältnis zustande.

1.4 Diese Nutzungsbedingungen gelten spätestens dann als von Betreiber:innen bestätigt, wenn Betreiber:innen die Dienste in Anspruch nehmen. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen luca und Betreiber:innen, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch luca bedarf.

1.5 Diese Nutzungsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil des Nutzungsvertrages, soweit luca ihnen schriftlich zugestimmt hat.

1.6 Sofern in diesen Nutzungsbedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche verwendet wer-den, beziehen sich diese auf die ‚Schriftform‘ im Sinne des § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.

1.7 Alle Mitteilungen und Erklärungen, die Betreiber:innen gegenüber luca abgeben, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform abzugeben, sofern nicht in diesen Nutzungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist.

2. Dienste | Betreiber:innenkonto | Testphase

2.1 Nach Maßgabe des jeweiligen Nutzungsvertrages gewährt luca Betreiber:innen Zugang zu den Diensten.

2.2 Einzelne Dienste können kostenpflichtig sein und setzen ggf. voraus, dass die Betreiber:innen für die digitale Zahlungslösung luca Pay registriert sind (vgl. Ziffer 5).

2.3 Einzelne Dienste sind nur über ein eigens dafür vorgesehenes kostenfreies Betreiber:innenkonto nutzbar, das von Betreiber:innen durch Eingabe bestimmter Informationen entsprechend eingerichtet werden muss („Betreiber:innenkonto“).

2.4 Soweit luca den Betreiber:innen die Nutzung kostenpflichtiger Dienste für eine kostenlose Testphase anbietet, geht diese mit Ablauf der Testphase automatisch in eine kostenpflichtige Bestellung zur Nutzung der jeweiligen Dienste über, soweit keine vorherige Kündigung durch luca oder die jeweiligen Betreiber:innen erfolgt.

2.5 Entscheidungen in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Umfang und Inhalt der Dienste liegen im alleinigen Ermessen von luca.

2.6 luca hat das Recht, den Umfang und/oder den Inhalt kostenfreier Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung herabzustufen, einzuschränken oder anderweitig zu modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 treffen luca für kostenfreie Dienste keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs-, Support- oder Verfügbarkeitsverpflichtungen.

2.7 luca ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten jederzeit Unterauftragnehmer:innen zu beauftragen.

3. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen

3.1 Nach Maßgabe des Nutzungsvertrages gewährt luca Betreiber:innen während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, Recht, die Dienste zu nutzen. Die Dienste werden so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von luca einschließlich des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQ) bzw. einer der Bestellung ggf. beigefügten Leistungsbeschreibung („Dokumentation“) beschrieben.

3.2 Betreiber:innen dürfen nicht (und dürfen nicht gestatten, dass Dritte dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (a) die Dienste unterlizenzieren, übertragen, vertreiben, teilen, oder anderweitig Einnahmen aus den Diensten generieren; (b) die Dienste auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren; (c) Teile der Dienste de-kompilieren, im Wege des Reverse Engineerings rekonstruieren, zerlegen oder auf eine andere Weise versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Know-how oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Dienste zu erlangen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig; (d) alle oder einen Teil der Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf den Diensten basieren (außer in dem durch luca gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Dienste genehmigt wurde); (e) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Diensten oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (f) die Dienste so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften verletzt werden oder außerhalb des in dieser Ziffer 3 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; (g) die Dienste verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrecht-mäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Dienste oder die Systeme oder Netzwerke von luca zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.

4. Allgemeine Pflichten der Betreiber:innen

4.1 Betreiber:innen sind verpflichtet, die Dienste nur unter vollständiger Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie der Dokumentation zu nutzen.

4.2 Betreiber:innen die für luca Pay registriert sind, sind verpflichtet, Nutzer:innen unaufgefordert auf die Möglichkeit der Betreiber:innen zur Entgegennahme von Zahlungen über luca Pay hinzuweisen.

4.3 Sofern Betreiber:innen den Nutzer:innen zum Konsum ihrer Produkte abgrenzbare Bereich wie Tische zur Verfügung stellen, sind sie verpflichtet, in jedem dieser Bereiche einen über die luca Locations App generierten QR-Code zu platzieren und stets sicherzustellen, dass sich die in dem Kassensystem der Betreiber:innen hinterlegten Bereiche stets mit den QR-Codes decken.

4.4 Betreiber:innen sind verpflichtet, technische Geräte und Anlagen sowie damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die nutzerseitige Verbindung mit, den nutzerseitigen Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Dienste und etwaiger Mietgegenstände durch Betreiber:innen erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen, zu implementieren und instand zu halten. Dies betrifft insbesondere Hardware, Software, Server, Betriebssysteme, Kassensysteme, Netzwerke, Telekommunikation, Stromversorgung und mobile Endgeräte (gemeinsam „Technische Ausstattung“). lucas Anforderungen an die Technische Ausstattung können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von luca eingesehen werden.

4.5 Betreiber:innen sind allein für die Sicherheit der Technischen Ausstattung sowie jede den Betreiber:innen bekannte oder unbekannten Nutzung der Technischen Ausstattung verantwortlich.

4.6 Betreiber:innen haften alleine für die Inhalte aller Daten die von Betreiber:innen mit Hilfe der Dienste angezeigt, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden (gemeinsam „Betreiber:innendaten“). luca kann die von Betreiber:innen während der Nutzung der Dienste eingegebenen Informationen nicht kontrollieren und die Richtigkeit dieser Informationen nicht gewährleisten.

4.7 luca ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, mutmaßlichen Verletzungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Nutzungsbedingungen durch Betreiber:innen nachzugehen und gegenüber Betreiber:innen technische Maßnahmen zu ergreifen, die luca für angemessen erachtet, um solche Verletzungen abzustellen. Zu diesen Maßnahmen gehören das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs der Betreiber:innen zu den Diensten.

4.8 Betreiber:innen stellen sicher, dass die in den Diensten von ihnen hinterlegten Informationen stets aktuell und richtig sind. Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Dienste sind Betreiber:innen verpflichtet, luca darüber unverzüglich zu informieren. luca behält sich das Recht vor, alle hinterlegten Informationen zu überprüfen und auf Richtigkeit zu untersuchen.

4.9 Betreiber:innen sind verpflichtet, ihnen bekannt werdende Störungen der Dienste unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens am folgenden Werktag an luca zu melden und der Meldung nachvollziehbare und detaillierte Informationen unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen beizufügen. Die Betreiber:innen sind verpflichtet, luca bei auftretenden Störungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung zu unterstützen.

5. Besondere Bestimmungen für digitale Zahlungen (luca Pay)

5.1 Soweit vereinbart, können Betreiber:innen die digitale Zahlungslösung luca Pay nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen nutzen („luca Pay“).

5.2 Einzelne Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zahlungen im Rahmen von luca Pay werden nicht von luca, sondern von Zahlungsdienstleistern erbracht, mit denen luca diesbezüglich kooperiert. Für die Nutzung solcher Leistungen finden ggf. zusätzlich separate Geschäftsbedingungen der jeweiligen Zahlungs-dienstleister Anwendung.

5.3 Den Betreiber:innen dürfen luca Pay nicht für das Angebot von Waren, Dienstleistungen und anderer Produkte nutzen, (a) die aufgrund geltender nationaler Vorschriften eines Landes in bzw. aus diesem Land nicht angeboten werden dürfen (beispielsweise Drogen, andere illegale Substanzen und Waffen); oder (b) die gemäß den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters beschränkt oder ausgeschlossen sind (beispielsweise Finanzprodukte, (online-)Wetten und pharmazeutische Produkte).Für die Nutzung von luca Pay im Zusammenhang mit anderen Diensten (u. a. im Falle von Rückerstattungen und Rückabwicklungen – sog. Refunds und Chargebacks) sind die Betreiber:innen verpflichtet, transaktionsbasierte Entgelte nach Maßgabe des jeweils geltenden luca Pay Entgeltverzeichnisses zu entrichten („Serviceentgelte“).

5.4 Die in dem luca Pay Entgeltverzeichnis festgelegten Serviceentgelte stellen einheitliche Entgelte dar, die alle Kosten für die Nutzung von luca Pay im Zusammenhang mit anderen Diensten (u. a. im Hinblick auf Kartenzahlungen und einschließlich Interbankenentgelte) beinhalten, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.

5.5 Sofern sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben, steht es luca frei, die Höhe der Entgelte während der Vertragslaufzeit mit den Betreiber:innen nach billigem Ermessen zu erhöhen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von luca für die Betreiber:innen zumutbar sind. Insbesondere gilt dies im Falle von Änderungen der luca entstehenden preisrelevanten Kosten. Zusätzlich zu den Serviceentgelten sind die Betreiber:innen im Falle von Rückerstattungen und Rückabwicklungen (sog. Refunds und Charge-backs) verpflichtet, diejenigen Kosten zu tragen, die luca von den jeweiligen Zahlungsdienstleistern im Zusammenhang mit einer solchen Abwicklung auferlegt werden.

5.6 Die Betreiber:innen beauftragen luca, den beteiligten Zahlungsdienstleistern im Einklang mit den jeweiligen Geschäftsbedingungen Weisungen zum Einbehalt bzw. zum Abzug von Serviceentgelten und Gebühren und deren Auszahlung (insbesondere auf ein von dem jeweiligen Zahlungsdienstleister für luca geführtes E-Geld-Konto) zu übermitteln.

6. Besondere Bestimmungen für luca Terminals und luca Link-Geräte

6.1 Soweit vereinbart, stellt luca Betreiber:innen mobile Bezahlgeräte zur Autorisierung und Abwicklung von Kartenzahlungen („luca Terminals“) und/oder Netzwerkgeräte zur Integration mit bestehenden Kassensysteme („luca Link-Geräte“) nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen zur Miete bereit („Mietgegenstände“). Die Modalitäten der Berechnung des monatlichen Mietzinses ergeben sich aus dem luca Pay Entgeltverzeichnis.

6.2 Einzelne Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zahlungen über luca Terminals werden nicht von luca, sondern von Zahlungsdienstleistern erbracht, mit denen luca diesbezüglich kooperiert. Für die Nutzung solcher Leistungen finden ggf. zusätzlich separate Geschäftsbedingungen der jeweiligen Zahlungs-dienstleister Anwendung.

6.3 Die Mietgegenstände verbleiben im Eigentum von luca. Die Weitergabe der Mietgegenstände, der Weiterverkauf, die Verpachtung, die Nutzungsgewährung an Dritte oder die Belastung mit einem Pfandrecht, ist Betreiber:innen nicht gestattet. Betreiber:innen haften vollumfänglich für das Handeln und Unterlassen Dritter. Eingriffe von Gläubigern, insbesondere bei Pfändungen sind luca unverzüglich mitzuteilen. Sämtliche ggf. notwendigen Kosten einer Intervention durch luca sind von den Betreiber:innen zu tragen.

6.4 Betreiber:innen nutzen und betreiben die Mietgegenstände auf eigene Kosten. Sie sind verpflichtet, die Mietgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und lediglich zu ihrem bestimmungsgemäßen, üblichen Gebrauch gemäß der jeweiligen Gebrauchsanweisung zu verwenden. Bei Beschädigung, Beeinträchtigung oder bei Verlust von Mietgegenständen sind Betreiber:innen verpflichtet, luca darüber unverzüglich zu unterrichten.

6.5 Betreiber:innen dürfen die Mietgegenstände nicht an einen anderen als dem ursprünglich vereinbarten Einsatzort verbringen, es sei denn, luca hat seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt. Sollte ein erlaubter oder unerlaubter Standortwechsel die Erbringung der Wartungs- und Supportleistungen (vgl. Ziffer 10) beeinträchtigen, ist luca berechtigt, eine angemessene Änderung dieser Wartungs- und Supportleistungen zu verlangen.

6.6 Die Mietgegenstände werden von luca auf Rechnung und Gefahr der Betreiber:innen an diese versandt, wobei die Wahl des konkreten Transportmittels im Ermessen von luca steht.

6.7 Betreiber:innen sind verpflichtet, die Mietgegenstände bei Lieferung auf offenkundige Mängel (u. a. Transportschäden) zu untersuchen und luca solche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

6.8 Betreiber:innen sind verpflichtet, luca einen Mangel, der sich innerhalb der Mietzeit zeigt, unverzüglich schriftlich anzuzeigen (E-Mail ausreichend). Als mangelhaft gelten Mietgegenstände insoweit, wenn deren Einsatz zur Abwicklung von Zahlungen nicht mehr möglich ist. Unterlassen Betreiber:innen die Anzeige, sind sie luca zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

6.9 luca ist jederzeit berechtigt, die Mietgegenstände nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist in Augenschein zu nehmen. luca nimmt erforderliche Reparaturen an den Mietgegenständen selbst oder durch Dritte vor. Dies erfolgt nach Wahl von luca durch den Austausch der Mietgegenstände oder durch den Austausch oder die Reparatur von Einzelteilen der Mietgegenstände.

6.10 luca ist berechtigt, den Betreiber:innen für die Überlassung der Mietgegenstände die Differenz zur monatlichen Mindesttransaktionsgebühr, wie im luca Pay Entgeltverzeichnis näher beschrieben, in Rechnung zu stellen. Dies gilt für den Fall, dass Betreiber:innen die Mietgegenstände nicht in Betrieb nehmen, deren Nutzung einstellen oder mit den Mietgegenständen die im luca Pay Entgeltverzeichnis festgelegten monatlichen Mindesttransaktionsgebühren nicht erreichen.

6.11 Im Falle der Beendigung des Nutzungsvertrages über Mietgegenstände sowie bei einem erforderlichen Aus-tausch der Mietgegenstände im Falle eines Mangels sind Betreiber:innen verpflichtet, die Mietgegenstände auf eigene Kosten und eigenes Risiko an luca zurückzusenden.

6.12 Senden Betreiber:innen die Mietgegenstände trotz Beendigung des Nutzungsvertrages über Mietgegenstände nach Ablauf einer von luca gesetzten angemessenen Frist nicht an luca zurück, ist luca berechtigt, Verspätungsgebühren gemäß dem luca Pay Entgeltverzeichnis in Rechnung zu stellen. Erhält luca die Mietgegenstände nicht innerhalb von acht (8) Wochen ab Beendigung des Nutzungsvertrages über Mietgegenstände von Betreiber:innen zurück, kann luca Betreiber:innen den vollen Warenwert des Mietgegenstandes in Rechnung stellen.

7. Besondere Bestimmungen für Reservierungen

7.1 Soweit vereinbart, können Betreiber:innen über die luca Locations App Anfragen von Kund:innen über Reservierungen bestimmter Leistungen nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen erhalten und diese bestätigen („Reservierungsfunktion“). Die Vereinbarung über die Reservierung kommt dabei ausschließlich zwischen Betreiber:innen und den Kund:innen zustande. Um die Reservierungsfunktion nutzen zu können, müssen Betreiber:innen für luca Pay registriert sein.

7.2 Im Falle einer Reservierungsanfrage von Kund:innen erfolgt eine automatische Prüfung der voraussichtlich verfügbaren Kapazitäten der Betreiber:innen zu dem gewünschten Reservierungszeitpunkt auf Grundlage der von Betreiber:innen zum Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage hinterlegten Informationen, insbesondere zu bereits bestehenden Reservierungen.

7.3 Betreiber:innen sind alleinig für die Pflege und Aktualisierung der von ihnen im Rahmen des Reservierungssystems hinterlegten Informationen verantwortlich.

7.4 Betreiber:innen können in ihrem Betreiber:innenkonto festlegen, dass sie von potentiellen Kund:innen eine Gebühr für Reservierungen verlangen und diese der Höhe nach beziffern („Reservierungsgebühr“). Betreiber:innen können die von potentiellen Kund:innen einzuhaltenden Fristen für die kostenfreie Stornierung von Reservierungen nach eigenem Ermessen in ihrem Betreiber:innenkonto festlegen. Es gelten die Modalitäten für den Einbehalt und die Rückerstattung von Reservierungsgebühren durch die Betreiber:innen gemäß den luca Nutzungsbedingungen für Nutzer:innen die hier abrufbar sind.

8. Besondere Bestimmungen für digitale Bestellungen

8.1 Soweit vereinbart, können Betreiber:innen über die luca Locations App am digitalen Bestellsystem von luca nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen teilnehmen („Bestellfunktion“). Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der von Betreiber:innen zur Verfügung gestellten Leistungs- und Produktinformationen, insbesondere digitaler Speisekarten und Erlebnispakete.

8.2 luca vermittelt dabei lediglich den der Bestellung zugrundeliegenden Vertrag, der ausschließlich zwischen den Kund:innen und den jeweiligen Betreiber:innen zustande kommt. luca steht im Zusammenhang mit der Bestellfunktion weder für das Zustandekommen des der Bestellung zugrundeliegenden Vertrags noch für dessen erfolgreiche Erfüllung durch die jeweiligen Betreiber:innen ein.

8.3 Betreiber:innen bemühen sich, Bestellungen von Kund:innen grundsätzlich anzunehmen und sind in diesem Fall verpflichtet, diese termingerecht gemäß der jeweiligen Bestellung zu bearbeiten.

8.4 Betreiber:innen sind alleinig verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit und die Aktualität der von ihnen im digitalen Bestellsystem von luca hinterlegten Leistungs- und Produktinformationen, insbesondere digitaler Speisekarten, Erlebnispakete, Öffnungszeiten und Lebensmittelangaben.

8.5 Betreiber:innen werden geeignete Maßnahmen ergreifen, damit sie unter den von ihnen angegebenen Kontaktdaten, insbesondere telefonisch und per E-Mail, während ihrer Öffnungszeiten erreichbar sind. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihnen Bestellungen und etwaige Änderungen rechtzeitig zur Kenntnis gelangen und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen bearbeitet werden.

8.6 Betreiber:innen garantieren, dass sie (a) alle ihnen bei der Gestaltung ihrer Angebote und Entgegennahme von Bestellungen einschlägigen gesetzlichen Pflichten, insbesondere Preisangaben, Impressumspflichten, verbraucherrechtliche Informationspflichten, und lebensmittelrechtliche Hinweis- und Deklarationspflichten im Zusammenhang mit ihren Produkten (z. B. Informationen über gegebenenfalls enthaltene Allergien und/oder Unverträglichkeiten auslösende Zusatzstoffe) einhalten; und (b) über sämtliche behördliche Genehmigungen für den Verkauf von Leistungen und Produkten über die Bestellfunktion verfügen.

8.7 Betreiber:innen sind alleinig verantwortlich für die unverzügliche Entgegennahme etwaiger Anfragen und Beschwerden hinsichtlich des Angebots von Betreiber:innen, diesbezüglicher Bestellungen bzw. Verträge.

8.8 Betreiber:innen sind verpflichtet, luca unverzüglich von Anordnungen, Untersuchungen und Verfahren einer Behörde zu informieren, soweit sie die Betreiber:innen oder ihre Mitarbeiter:innen betreffen und im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Leistungen und Produkten über die Dienste stehen.

8.9 Soweit luca den Kund:innen hinsichtlich der Bestellfunktion über ein Widerrufsrecht belehrt, erfolgt dies ausschließlich im Namen der Betreiber:innen. luca steht gegenüber den Betreiber:innen nicht dafür ein, dass ein einer Bestellung zugrundeliegender Vertrag von Kund:innen widerrufen wird.

9. Besondere Bestimmungen für Hotel-Check-in und Check-out

9.1 Soweit vereinbart, können Betreiber:innen über die luca Locations App an dem von luca nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellten Check-In-System teilnehmen („ Hotel-Check-in und Check-out-Funktion“). Im Rahmen der Check-In-Funktion können Kund:innen sich digital als Gäste in Hotels der Betreiber:innen einchecken und Betreiber:innen den Check-In bestätigen. Um die Hotel-Check-in und Check-out-Funktion nutzen zu können, müssen Betreiber:innen für luca Pay registriert sein.

9.2 luca stellt im Rahmen der Hotel-Check-in und Check-out-Funktion eine Eingabemaske zur Verfügung, in der Kund:innen ihre Daten, die für die Durchführung des Check-In erforderlich sind, eingeben können (insbesondere Kontaktdaten, Ausweisdaten, Ablichtungen des Ausweisdokuments, Adresse, Rechnungsdaten, Kreditkarteninformationen). Betreiber:innen sind jedoch alleine dafür verantwortlich, zu prüfen und sicherzustellen, dass sie durch die Abfrage von Daten der Kund:innen über die Eingabemaske ihren gesetzlichen Pflichten, insbesondere aus geltendem Melde- und Datenschutzrecht, nachkommen.

9.3 Kund:innen können zudem im Rahmen der Hotel-Check-in und Check-out-Funktion Zahlungen an Betreiber:innen über luca Pay tätigen.

9.4 Betreiber:innen sind alleine dafür verantwortlich, die Richtigkeit der von Kund:innen gemäß Ziffer 9.2 eingegebenen Daten zu überprüfen. Eine diesbezügliche Verifizierung seitens luca findet nicht statt.

10. Besondere Bestimmungen Treueprogramm für Servicekräfte

10.1 Soweit vereinbart, können Betreiber:innen nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen Treuepunkte für ihre Arbeitnehmer:innen sammeln („Programm“).

10.2 Unter dem Programm leistet luca auf Trinkgelder, die Arbeitnehmer:innen der Betreiber:innen („Arbeitnehmer:innen“) von über luca Pay zahlenden Kund:innen erhalten, eine Zugabe in Form von Treuepunkten, in einer von luca zuvor festgelegten Höhe („Zugabe“) nach Maßgabe dieser Ziffer 9.

10.3 Die entsprechenden Modalitäten der Ausgestaltung, des Einsatzes und der Gültigkeit von Treuepunkten bestimmen sich ausschließlich nach den luca Nutzungsbedingungen für Nutzer:innen, die hier abrufbar sind.

10.4 Die Zugabe ist für die Verteilung an Arbeitnehmer:innen bestimmt. Nur von Betreiber:innen in ihrem jeweiligen Betreiber:innenkonto hinterlegte und für diese tätige Arbeitnehmer:innen, die ein aktiviertes luca Nutzer:innenkonto im Sinne der luca Nutzungsbedingungen für Nutzer:innen haben, sind zum Erhalt von Zugaben nach Maßgabe des von den Betreiber:innen festgelegten Verteilungsschlüssels (vgl. Ziffer 9.8) berechtigt („Zugabenberechtigte“).

10.5 Die Leistung der Zugabe durch luca erfolgt in der Regel unmittelbar nach Erhalt des jeweiligen Trinkgeldes durch Betreiber:innen und wird gemäß dem Verteilungsschlüssel automatisch auf das Nutzer:innenkonto der Zugabenberechtigten übertragen. Die erhaltenen Treuepunkte können von den Zugabenberechtigten in ihrem Nutzer:innenkonto eingesehen und eingesetzt werden.

10.6 Die maximal mögliche Zugabe beträgt pro erhaltenem Trinkgeld insgesamt fünfzigtausend (50.000) Treuepunkte („Maximale Zugabe“).

10.7 Soweit Betreiber:innen den jeweiligen Kund:innen ein Trinkgeld zurückerstatten, verfallen sämtliche von der Zahlung durch luca als Zugabe auf dieses Trinkgeld geleisteten Treuepunkte automatisch.

10.8 Betreiber:innen sind verpflichtet, die für sie tätigen Arbeitnehmer:innen in ihrem Betreiber:innenkonto als Zugabenberechtigte zu hinterlegen und dort festzulegen, nach welchem Verhältnis etwaige Zugaben von luca auf diese Arbeitnehmer:innen verteilt werden sollen („Verteilungsschlüssel“). Soweit möglich, werden sich Betreiber:innen bemühen, ein faires Verteilungsverhältnis festzulegen, wobei bei mehr als vier hinterlegten Arbeitnehmer:innen höchstens 25 % einer Zugabe auf einzelne Arbeitnehmer:innen entfallen sollen und bei weniger als vier aber mehr als einem hinterlegten Arbeitnehmer:innen auf keine/n Arbeitnehmer:in mehr als 50 % einer Zugabe entfallen sollen.

10.9 Betreiber:innen dürfen in ihrem Betreiber:innenkonto ausschließlich von ihnen beschäftigte Arbeitnehmer:innen hinterlegen. Betreiber:innen dürfen keine Personen hinterlegen, die (i) mit den jeweiligen Betreiber:innen personenidentisch sind, (ii) demselben Haushalt angehören und/oder (iii) am Unternehmen der Betreiber:innen direkt oder indirekt wirtschaftlich beteiligt sind.

10.10 Betreiber:innen stellen durch geeignete Vorkehrungen sicher, dass ihre Arbeitnehmer:innen selbst keine Zahlungen über luca Pay in der Absicht durchführen, Treuepunkte zu erhalten.

11. Wartung und Support / Verfügbarkeit

11.1 Vorbehaltlich der Zahlung der jeweiligen Gebühren durch die Betreiber:innen, erbringt luca Wartung und Support für die Dienste in dem in der Bestellung angegebenen Umfang.

11.2 „Support“ bezeichnet die Verpflichtung von luca, auf Support-Anfragen der Betreiber:innen in Bezug auf die Dienste zu reagieren, indem Probleme dokumentiert und behoben werden und technische und nicht-technische Unterstützung geleistet wird. „Wartung“ oder „Warten“ bezeichnet die Verpflichtungen von luca hinsichtlich der Dienste in Bezug auf Fehlerbehebung, Bugfixes und die Bereitstellung von Updates und Upgrades, die von luca nach eigenem Ermessen allgemein kommerziell verfügbar gemacht werden.

11.3 Der Support erfolgt per E-Mail über locations@luca-app.de und über den Chat auf der luca Webseite (www.luca-app.de/faq) sowie telefonisch unter +49 30 221 838 555 jeweils von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ), außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin, Deutschland.

11.4 luca unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, die den geltenden Industriestandards entsprechen, um die Dienste so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen minimiert werden. 11.5 Betreiber:innen können luca Störungen unter locations@luca-app.de sowie unter +49 30 221 838 555 telefonisch sowie per WhatsApp melden.

11.6 Vorbehaltlich der Zahlung der in der Bestellung aufgeführten Gebühren durch Betreiber:innen wird luca angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Dienste Betreiber:innen über das Internet zur Verfügung stehen, jedoch nicht weniger als 99,5 % pro Jahr (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden am Tag und sieben (7) Tagen in der Woche), ausgenommen temporärer Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten sowie Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die luca keinen Einfluss hat. luca unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Dienste im Voraus in Textform mitzuteilen.

11.7 luca ist nicht verpflichtet, den kundenseitigen Zugang zu den Diensten, wie etwa einen Internetzugang, zu erbringen.

12. Bezahlung von Gebühren und Serviceentgelten

12.1 Betreiber:innen sind verpflichtet, die in der Bestellung aufgeführten Gebühren für die Dienste („Gebühren“) sowie die vereinbarten Serviceentgelte zu zahlen.

12.2 luca ist berechtigt, die Gebühren und Serviceentgelte mit Wirkung für die darauffolgende Verlängerte Laufzeit zu ändern, und zwar mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Anfänglichen Laufzeit oder dem Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerten Laufzeit.

12.3 Sofern nicht anders angegeben, sind Betreiber:innen verpflichtet, alle Zahlungen über die von luca angebotenen Zahlungsmethoden zu tätigen. luca kann die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung wählen, wobei in diesem Fall die vollständige Bezahlung für Rechnungen binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Datum des Rechnungsversands bei luca eingegangen sein muss.

12.4 Die Gebühren und Serviceentgelte gelten exklusive aller anwendbaren Steuern, Gebühren und anderen finanziellen Verpflichtungen, die von einer staatlichen Stelle auferlegt werden, einschließlich Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Umsatzsteuer, sowie indirekter und transaktionsbezogener Steuern, die in Bezug auf Transaktionen über luca Pay und/oder die Nutzung der Dienste anfallen und/oder erhoben werden, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Betreiber:innen zu bestimmen, welche Steuern anfallen, wenn sie die Dienste nutzen, und ihren Meldeverpflichtungen und anderen Verpflichtungen nachzukommen.

12.5 luca rechnet angefallene Gebühren und Serviceentgelte monatlich auf Grundlage einer Rechnung gegenüber den Betreiber:innen ab. luca kann Dritte mit der Durchführung der Abrechnung beauftragen. Die Betreiber:innen sind verpflichtet, alle Abrechnungen von luca unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind ausschließlich über die luca Locations App innerhalb einer Frist von achtundzwanzig (28) Tagen nach Zugang der Abrechnung bei den Betreiber:innen zu erklären. Das Unterlassen einer fristgerechten Beanstandung gilt als Genehmigung der Abrechnungen, sofern die Betreiber:innen in der betreffenden Abrechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Unterlassen einer Beanstandung innerhalb von achtundzwanzig (28) Tagen nach Zugang der Abrechnung als Genehmigung der Abrechnung gilt. luca bleibt jedoch berechtigt, auch nach Ablauf dieser Frist unzutreffende Abrechnungen zu korrigieren.

12.6 luca ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform den Zugang von Betreiber:innen zu den Diensten in Übereinstimmung mit § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Fälligkeitsdatum bei luca eingehen.

12.7 Zusätzlich zu den Gebühren und Serviceentgelten sind die Betreiber:innen auch für alle Kosten, Strafen, Verbindlichkeiten, Gebühren, Abgaben, Auslagen und/oder verhängte Pönalen verantwortlich, die ihnen selbst, luca oder Dritten aufgrund von Handlungen oder Ursachen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste, die im Verantwortungsbereich der Betreiber:innen liegen, auferlegt werden. Das bedeutet, dass die Betreiber:innen luca (nach lucas Wahl) zum Ersatz oder zur Freistellung hinsichtlich aller derartigen Beträge, die luca zur Last fallen, verpflichtet ist.

13. Laufzeit | Kündigung

13.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit dem in der Bestellung bezeichneten Datum („Vertragsbeginn“) und bleibt für die ursprüngliche Laufzeit des Nutzungsvertrags, wie sie bei der Bestellung angegeben ist („Anfängliche Laufzeit“), wirksam. Die Anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch und fortlaufend um jeweils einen

weiteren Zeitraum, der der Dauer der Anfänglichen Laufzeit entspricht, sofern nicht anders schriftlich vereinbart (jeweils eine „Verlängerte Laufzeit“), sofern nicht eine der Parteien die Kündigung des Nutzungsvertrages mindestens (30) Tage vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit verlangt.

13.2 Die ordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages vor dem Ende der Anfänglichen Laufzeit oder einer Verlängerten Laufzeit sowohl durch luca als auch durch Betreiber:innen ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn eine der Parteien eine der Bestimmungen des Nutzungsvertrages wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Anzeige dieser Verletzung in Textform geheilt wird. Ein solcher wichtiger Grund besteht für luca auch dann, wenn (a) Betreiber:innen sich für länger als fünfundvierzig (45) Tage im Zahlungsrückstand befinden; (b) Betreiber:innen gegen die Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 3.2 verstoßen; (c) Betreiber:innen gegen die Produktbeschränkungen nach Ziffer 5.3 verstoßen; oder (d) Betreiber:innen ihre fälligen Zahlungen einstellen oder eine wesentliche Veränderung ihrer Vermögenssituation eintritt.

13.3 Wenn die Kündigung des Nutzungsvertrages oder der Ablauf seiner Anfänglichen Laufzeit oder der Verlängerten Laufzeit in Kraft tritt, sperrt luca den Zugang der Betreiber:innen zu den Diensten und löscht alle Betreiber:innendaten (sofern vorhanden), die sich nach einer Dauer von dreißig (30) Tagen noch im Besitz von luca befinden und hinsichtlich derer keine Aufbewahrungspflichten von luca bestehen. Betreiber:innen sind alleine dafür verantwortlich, diese Betreiber:innendaten vor der Sperrung des Zugangs zu entfernen. Ziffer 14.3 bleibt unberührt.

14. Eigentumsrechte | IT-Sicherheit | Updates | Referenznennung | Feedback

14.1 luca und ihre etwaige Auftragnehmer:innen sind und bleiben Eigentümer:innen aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und aller anderen Rechte an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit den Diensten. Be-treiber:innen erkennen an, dass die nach einem Nutzungsvertrag gewährten Rechte Betreiber:innen keine Eigentumsrechte an den Diensten verschaffen.

14.2 Sämtliche Rechte an den Betreiber:innendaten und an Daten, die auf den Betreiber:innendaten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben bei den Betreiber:innen. Betreiber:innen gewähren luca ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Betrei-ber:innendaten ausschließlich in dem für die Erbringung der Dienste notwendigen Maße zu nutzen, wobei luca Produktbilder der Betreiber:innen auch für jegliche andere Zwecke nutzen darf. Betreiber:innen garantieren, dass sie alle etwaigen Rechte und Einwilligungen eingeholt haben, die erforderlich sind, damit luca die Betreiber:innendaten in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen nutzen kann.

14.3 luca wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Dienste den einschlägigen Industriestandards entspricht.

14.4 luca behält sich das Recht vor, jederzeit in Übereinstimmung mit geltendem Recht neue Versionen und Updates der Dienste, insbesondere Veränderungen der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderer Funktionen der Dienste, vorzunehmen.

14.5 Betreiber:innen stimmen zu, dass luca sie im Rahmen der Webseiten, Marketingkampagnen und mobilen Applikationen von luca unter Nennung ihres Geschäfts- bzw. Firmennamens, ihrer Geschäftsadresse und etwaigen Produkt- und Standortbildern von Betreiber:innen als Kooperationspartner von luca benennt.

14.6 Betreiber:innen können luca gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Dienste unterbreiten oder sonstiges Feedback zu den Diensten geben. Es steht luca frei, solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Betreiber:innen gewähren luca kostenfrei ein vollständig abgegoltenes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.

15. Vertraulichkeit

15.1 Betreiber:innen und luca sind sich bewusst, dass sie einander geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen in Bezug auf ihr Geschäft (die „Vertraulichen Informationen“) offengelegt haben oder offenlegen können. Vertrauliche Informationen von luca beinhalten schließen nicht-öffentliche Informationen über Merkmale, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der Dienste. Vertrauliche Informationen der Betreiber:innen schließen alle Betreiber:innendaten ein.

15.2 Die Betreiber:innen und luca unternehmen jeweils angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen, und solche vertraulichen Informationen nicht zu verwenden (außer bei der Erbringung der Dienste oder wie anderweitig nach diesen Nutzungsbedingungen erlaubt) oder Dritten gegenüber zu verbreiten. Dies gilt nicht nach fünf (5) Jahren nach der Offenlegung dieser Informationen sowie in Bezug auf Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass (a) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; oder (b) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz jeweils der empfangenden Partei waren; oder (c) diese der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; oder (d) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (e) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offen-gelegt werden müssen.

15.3 luca ist berechtigt, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Nutzung und die Leistung der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (insbesondere Informationen, die die Betreiber:innendaten betreffen), zu erfassen und zu analysieren, und luca steht es während oder nach Ende des Nutzungsvertrages frei, solche Daten und Informationen zu nutzen bzw. nutzen zu lassen, um die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln, sowie zum Zwecke weiterer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen in Bezug auf die Dienste und anderen Angebote von luca, jedoch ausschließlich in aggregierter oder sonst anonymisierter Form und ausschließlich in einer Weise, die Betreiber:innen nicht unmittelbar benachteiligt.

16. Datenschutz

16.1 Betreiber:innen und luca werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, einhalten.

16.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch luca im Zusammenhang mit den Diensten wird in der Datenschutzerklärung von luca näher erläutert, die hier abgerufen werden kann.

17. Eingeschränkte Gewährleistung

17.1 Betreiber:innen sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Dienste bekannt. Es obliegt Betreiber:innen, zu überprüfen, dass die Beschreibung der Dienste, wie sie in der Dokumentation aufgeführt ist, ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Der Umfang, die Art und die Qualität der Waren und Leistungen, die von luca zu liefern bzw. zu erbringen sind, werden durch die vorliegenden Nutzungsbedingungen, die Bestellung und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen bilden nur dann einen Teil des Nutzungsvertrages, wenn Betreiber:innen und luca dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme etc. stellen lediglich Spezifikationen von Diensten dar, sind jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Vereinbarung einer Garantie ist nur gültig, wenn sie von der Geschäftsführung von luca schriftlich bestätigt wird.

17.2 luca gewährleistet, dass die Dienste die wesentliche Funktionalität aufweisen, die in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Dienste aufgeführt ist. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist luca verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste so anzupassen, dass sie in jeder wesentlichen Hinsicht der Dokumentation entsprechen. Sofern luca nicht in der Lage ist, diese Funktionalität innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Anzeige des Verstoßes in Textform im Wesentlichen wiederherzustellen, sind Betreiber:innen dazu berechtigt, den Nutzungsvertrag durch Mitteilung in Textform zu kündigen und eine anteilige Rückzahlung der nicht verwendeten Gebühren zu erhalten, die im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu den Diensten gezahlt wurden (sofern zutreffend). Betreiber:innen dürfen die vorgenannten Rechte nur dann ausüben, wenn sie luca derartige Verstöße in Textform anzeigen und die Dienste in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt und konfiguriert haben. Eine verschuldensunabhängige Haftung von luca für das Bestehen anfänglicher Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen von Betreiber:innen, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 17.

18. Haftungsbeschränkung

18.1 luca haftet unbeschränkt für (a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch luca, lucas gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch luca, lucas gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen; (c) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (d) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

18.2 luca haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch luca, lucas gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Betreiber:innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von luca, lucas gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen erfolgt, ist die Haftung von luca der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für luca zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

18.3 Vorbehaltlich der Ziffern 17.1 und 17.2 haftet luca nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch luca, lucas gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:innen verursacht wurden.

18.4 luca haftet nicht für die von den Betreiber:innen schuldhaft verursachte Verschlechterung sowie den Verlust oder Untergang von Mietgegenständen.

18.5 luca haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn Betreiber:innen ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätten.

18.6 Vorbehaltlich Ziffer 17.1 ist die Haftung von luca für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 150 % der gesamten von Betreiber:innen in den zwölf (12) Monaten, die dem haftungsbegründenden Ereignis unmittelbar vorausgegangen sind, gezahlten Gebühren (zuzüglich noch zu bezahlender Gebühren).

18.7 Eine über die in dieser Ziffer 17 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von luca ist dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen.

19. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen | Aktualisierungen

19.1 Der Nutzungsvertrag einschließlich der Bestellung und dieser Nutzungsbedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Betreiber:innen und luca in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen, in Textform getroffenen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.

19.2 Sollte eine Regelung des Nutzungsvertrages einschließlich der Bestellung und dieser Nutzungsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und des Nutzungsvertrages in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem Nutzungsvertrag einschließlich der Bestellung und dieser Nutzungsbedingungen.

19.3 Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrages müssen in Textform erfolgen. Vereinbarungen, von diesem Textformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten müssen in Schriftform erfolgen. Ziffer 18.4 bleibt unberührt.

19.4 luca kann diese Nutzungsbedingungen für bestehende Nutzungsverträge mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen luca und den Kunden betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. Jede Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird Betreiber:innen in Textform mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Betreiber:innen müssen der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von den Betreiber:innen angenommen, wenn der Änderung nicht ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs der Betreiber:innen endet der Nutzungsvertrag im Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung dieser Nutzungsbedingungen. Die Nutzung der Dienste ist damit nicht mehr möglich. luca wird Betreiber:innen in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

20. Geltendes Recht | Gerichtsstand

20.1 Jeder Nutzungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag oder deren Gegenstand oder deren Abschluss entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen ist Stuttgart (Deutschland).

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Amtsgericht Stuttgart, Deutschland, HRB 784499